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Gemeinde Ahrbrück - doggystyle II (Hundesteuer)

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Im Nachgang zu dem ersten Blogeintrag ( Gemeinde Ahrbrück - "doggystyle" (Hundesteuer) hier klicken) sind Fragen hinsichtlich der Hundemarken und der Steuerbefreiung von Hundezüchtern aufgekommen. Hundemarken a) Wir müssen als Gemeinde noch entscheiden, wie sie aussehen müssen, (Das taucht nicht als Beschluss im Protokoll auf!) und b) ob sie jährlich gelten sollen Wenn das geklärt ist, passiert folgendes a) VG Altenahr beschafft die Teile b) VG Altenahr versendet an die Hundebesitzer Der einzelne Hundebesitzer muss bei einem ordnungsgemäß angemeldeten Hund nichts tun. Wichtig für die Steuerbefreiung von Hundezüchter Voraussetzung a) Anmeldung beim Finanzamt b) Anmeldung als Gewerbe bei der VG (Herr Nietgen) c) frühzeitig + jährlich : Antrag auf Steuerbefreiung stellen Rückfragen werden bei der Verbandsgemeinde Altenahr durch Maren Maur beantwortet!

Gemeinde Ahrbrück - "doggystyle" (Hundesteuer)

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In der letzen GR-Sitzung wurde eine neue "Hundesteuer-Satzung veröffentlicht. Die Hundesteuer-Satzung ist keine Gebührensatzung. Hier wird nicht geklärt, was der erste, zweite etc.  Hund kostet, sondern legt die äußere Form der Berechnung fest.  Als Gemeinde orientiert man sich an den Mustersatzungen des Gemeinde – und Städtebundes, damit man juristisch wasserdicht ist. Es empfiehlt sich daher, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dass man dieses Vorschlag auf lokaler Ebene in die „Gemeindesatzung“ umsetzt. Siehe auch „Hundesteuer in Wikipedia“      Die Änderung zur letzten Satzung, die übrigens über 10 Jahre Bestand hatte, sind folgende: Man spricht nicht mehr von Kampfhunden, sondern von gefährlichen Hunden. Hierunter fallen nicht nur die bereits vorher genau definierten Rassen, sondern auch verhaltensauffällige Hunde (Hierunter könnte man ggf. auch gefährliche Yorkshire-Terrier  subsumieren ). Die Hunde der Bin...