Fraktionsantrag 2014_06_26: weitere Nutzung des Feuerwehrgerätehauses in Ahrbrück-Brück

...Folgender Fraktionsantrag wurde heute versendet... Da sich einige über die Lesbarkeit des blogs am Smartphone/ Tablet beschwert hatten, als Fließtext.... Betreff
Fraktionsantrag 2014_06_26 des Bürgervereins Ahrbrück, Brück, Pützfeld e.V. zum Thema „Vertragliche Gestaltung für die weitere Nutzung des Gerätehauses Ahrbrück-Brück nach Bezug des neuen Feuerwehrhauses in der Sudetenstrasse / Information über die Planung Neubau Feuerwehrhaus Ahrbrück“

Sehr geehrter Herr Seul,

mit Umzug der Löschgruppe Ahrbrück-Brück in das neue Feuerwehrhaus wird das Gerätehaus Brück (Ahr) nicht mehr offiziell von der Feuerwehr genutzt. Da der „Traditionsverein der Löschgruppe Brück e.V“ ein wesentlicher Bestandteil der Dorfkultur ist, fordern wir, dass hier Planungssicherheit geschaffen wird und schon frühzeitig die weitere Nutzung für den Verein sichergestellt wird.

Bitte daher folgende Punkte in der nächsten Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung nehmen:

1) Beschlussfassung: weitere Nutzung des Gebäudes
Wir empfehlen die langfristige Vermietung/Verpachtung an den o.g. Traditionsverein.
Hierüber muss im Gemeinderat entschieden werden.

2) Beschlussfassung im Bereich Vertragsangelegenheiten
Nach der Beschlussfassung über die weitere Verwendung sollte der Vertrag mit o.g. Traditionsverein (vertreten durch seinen Vorsitzenden Rene Weingarz) Bitte im Vorfeld über die Verwaltung einen Vertragsentwurf erstellen lassen.

3) Beauftragung des Bürgermeisters
Empfehlung: Der Rat soll den OB beauftragen, Kontakt mit dem Vereinsvorsitzenden aufzunehmen, um die weiteren sonstigen Schritte zu besprechen. Bei diesem Gespräch sind die Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden zu beteiligen.

4) Information des Gemeinderates im öffentlichen Teil über die Planung / den aktuellen Stand des Neubaus des Feuerwehrhauses Ahrbrück
Damit alle Beteiligten den gleichen Informationsstand haben, soll das Thema im öffentlichen Teil der nächsten Gemeinderatsitzung durch einen Vertreter der Bauabteilung der VG / Architekt erläutert werden.

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