Bürgerverein informiert: Konstituierende Sitzung /Eilentscheid

Am 02. Juli 2009 kam der neu gewählte Gemeinderat von Ahrbrück zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen.

Die vollzählig anwesenden Mitglieder des Bürgervereines mussten schnell feststellen, dass sich trotz des erhofften „frischen Schwunges“ durch neu gewählte Mitglieder im Rat schnell wieder der „alte Trott“ einschlich. Ganz oben auf der Tagesordnung stand die Wahl der Beigeordneten. Als zweitgrößte Fraktion im Gemeinderat hatte der Bürgerverein Ahrbrück einen eigenen Kandidaten für das Amt des 2. Beigeordneten benannt: den Fraktionsvorsitzenden Guido Galle.
Wer die Kommunalwahl in Ahrbrück, die politischen Entwicklungen in der Gemeinde und die bundespolitischen Parteizwänge kennt bzw. verfolgt hat, wird sich denken können, welchen Verlauf die Wahl bei der Sitzverteilung (CDU: 9, Bürgerverein: 4, SPD: 2 und FDP: 1) nahm; dennoch konnten die Mitglieder des Bürgervereines sich ein süffisantes Lächeln nicht verkneifen, als Wilfried Schmitz (SPD) nach erfolgter Wahl mittels einer vorbereiteten Urkunde mitsamt bereits gedrucktem Namen in dieses Amt berufen wurde.


Als letzter Tagesordnungspunkt folgte die Verlesung einer Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters. Zur Erläuterung: Der Bürgermeister kann Eilentscheide erlassen, wenn dies zum Wohle der Gemeinde geboten ist und der Gemeinderat nicht rechtzeitig form- und fristgerecht zusammengerufen werden kann. Landläufig könnte man die Grundlage für einen Eilentscheid des Bürgermeisters „Gefahr im Verzuge“ nennen.



Wesentlicher Inhalt der den Ratsmitgliedern zu keinem Zeitpunkt vorgelegten Eilentscheidung war die Aufhebung eines Beschlusses des Gemeinderates Ahrbrück vom 23.04.2009 in Bezug auf die Sanierung der Brücke unterhalb der Marien-Wallfahrtskapelle.Der Gemeinderat hätte ohne besonderen Aufwand noch im Mai 2009 zu einer Sitzung einberufen werden können, um hier gemeinschaftlich in Abstimmungen einen Beschluss erzielen zu können. Dies umso mehr, als für Ende Mai 2009 eine Sitzung des Gemeinderates geplant und im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2009 auch angekündigt wurde.


Der Bürgerverein wird daher – im Interesse aller Wähler – eine formalrechtliche Prüfung dieses Eilentscheides veranlassen.


Der Gemeinderat ist nämlich ein vom Volk gewähltes Gremium mit Rechten und nicht der Hofstaat eines Alleinherrschers!





Die Sitzung endete, wie sie begonnen hatte: mit einem Wermutstropfen: So waren die Mitglieder des „alten Gemeinderates (Legislaturperiode 2004 – 2009)“ nicht –wie sonst üblich – durch den Ortsbürgermeister zur Sitzung eingeladen worden, um hier dankbar verabschiedet zu werden. Dieser schönen und respektvollen Tradition hatte sich der Gemeinderat eigentlich bereits seit einigen Legislaturperioden verschrieben. Der Bürgerverein Ahrbrück / Brück / Pützfeld bedauert dieses Versäumnis des Ortsbürgermeisters und bedankt sich hiermit bei allen „ehemaligen“ Mitgliedern des Rates für ihre Arbeit zum Wohl von Ahrbrück!

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