Baumassnahme Kesselinger Strasse (inoffizielles Protokoll und Fraktionsantrag)
Nach der Anliegerversammlung am Freitag, dem 14. November 2014 hatten wir vom Bürgerverein spontan eine Fraktionssitzung durchgeführt, um zielgerichtet die offenen Punkte zu erfassen und eine Klärung herbeizuführen.
Hierbei handelt es sich eigentlich um 2 Vorgänge, die betrachtet werden müssen
1) Ausbau Kesselingerstrasse
2) Umleitung über die Sudetenstrasse.
Wir haben leider das Problem, dass hier einige Gemeinderatsperioden ins Land gegangen sind und nicht mehr allen Gemeinderatsmitgliedern alle vorhandene und nötige Information vorliegt.
Das LBM Cochem und die VG Altenahr stellten in der Anliegerversammlung die Baumaßnahme vor.
Dauer und Start der Maßnahme
Der GR hatte der Maßnahme vor 3 Monaten zugestimmt, zwischenzeitlich war aber noch Änderungen (Beleuchtung und Fortführung des Gehweges) hinzugekommen, die noch in die Planung und das Genehmigungsverfahren einfliessen müssen.
Geplant ist die Fortführung des bachseitigen Notgehweges bis ungefähr Höhe Grundstück Gerd Radermacher. Dort soll dann über eine kleine Verkehrsinsel der Gehwegverlauf auf die andere Strassenseite geführt werden und dort weiterführt werden.
Die Hangbefestigung im Bereich "Linden-Koll" soll mit Gabionen erfolgen. In den Drahtkörben sollen vorne Bruchsteine aufgesetzt werden und dann hinten verfüllt, so dass das Aussehen wie eine Bruchsteinmauer sein soll. Hier müssen aber noch kleine Änderungen im Bereich der Familie Koll in den Plan einfliessen, die bereits geklärt sind.
Da noch nicht alle Einverständniserklärungen vorliegen, konnte noch keine Aussage zum Bauverlauf gemacht werden, da der Startpunkt noch nicht festliegt. man geht von einer Dauer von ca 1. Jahr aus
Bachseitig soll eine Betonmauer gesetzt werden, die verblendet werden muss.
Gabionen sind hier nicht zulässig und auch von der Verblendung kann nicht abgewichen werden.
In Vorfeld zur der eigentlichen Anliegerversmmlung äußerten die Anlieger Sudetenstrasse ihre bedenken. Vor der ersten Baumassnahme 2006 hatten sie auch auf die Problematik hingewiesen, dass eine Nebenstrasse als Hauptverkehrsstrasse benutzt wird. Hierbei hatte es aufgrund der Breite der Strasse (Ein LKW passt nicht an einem normalen PKW vorbei, ohne dass verbotenerweise ein Fahrzeug den Bordstein/Gehweg überfährt) zu . Das wurde noch dadurch verschärft, dass eine Tiefbaufirma das anfallende Material aus dem parallel stattfinden Tunnelbau (Altenahr Umgehung B 257) zum Schreddern durch die Sudetenstrasse karrte. neben den täglich 1900 Fahrzeugen kam also noch der ungewöhlich hohe LKW-Verkehr hinzu.
Auch wurde die 12 Tonnen-Brücke nur notdürftig für den Verkehr optimiert
Die Baustreben darunter waren sicherlich nicht DIN-Norm für solche Aktivitäten.
Es gab keine Tonnagebeschränkung.
Allen Beteiligten ist klar, dass es immer wieder LKW- und Bus-Verkehr geben wird, aber 2006 war der Super-GAU!
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Müller vom LBM Cochen, den Bedenken der Anlieger gab die VG Altenahr, vertreten durch Herrn Radermacher und Frau Wirtz, einen Überblick über die Anliegerkosten.
Diese berechnen sich nach den Istkosten und berücksichtigen:
*Größen/Längen der Grundstücke,
*Geschossfaktoren
*und andere Faktoren.
Frau Wirtz steht als Ansprechpartnerin der Verwaltung gerne bei Berechnung der Kosten (logisch, dass momentan nur von einer Kostenschätzung ausgegangen werden kann) zur Verfügung.
Da doch einige Punkte ungeklärt waren, richten wir daher unseren Fraktionsantrag an den Ortsbürgermeister, damit folgende Punkte (losgelöst von den Aktivitäten des LBM Cochem) geklärt werden.
Der Bürgermeister soll die folgende Aktivitäten durchführen /koordinieren
a) Rücklauf der Einverständniserklärungen.
Da das die Grundlage für die Baumassnahme ist, soll von Seiten der Gemeinde Ahrbrück alles unternommen werden, um die noch fehlenden Erklärungen einzuholen.
Hier sollte unserer Meinung nach ein Lösungsansatz für diejenigen gefunden werden, die grössere Grundstückteile abgeben müssen, Wir denken, dass es kein Problem ist, wenn jemand einige qm abgeben muss und dann mit 5 Euro pro qm abgefunden wird,
Das kann aber nicht der Lösungsansatz für Anlieger sein, die 110 qm abtreten müssen!
Hier muss ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss gefunden werden.
b) "Altlasten Sudetenstrasse"
dass geklärt wird, was noch als Altlast aus dem ersten Bauabschnitt aus der Umleitung über die Sudetenstrasse vorliegt. Man hatte seinerzeit die Sudetenstrasse nur notdürftig wiederhergestellt, da man sich damals bewusst gegen eine 100% Wiederherstellung entschieden hatte (Machte auch keinen Sinn, eine Strasse tipp/top zu machen, wenn die nächste Baumassnahme kommt. Wer konnte ahnen, dass dazwischen 8 Jahre ins Land gehen...)
Ich weiss nur noch, dass man eine Aufnahme vor und nach dem "ersten Bauabschnitt" gemacht hatte.
Daraus muss ersichtlich sein, was nach der ersten Baumassnahme als offene, nicht wiederhergestellte Punkte dokumentiert worden ist
Es kann nicht sein, dass durch Umleitungsmaßnahme eine Strasse zerstört wird und die Kosten den Anliegern bei der nächsten Sanierung der Straße aufgebrummt werden..
c) Parkplätze Kesselingerstrasse
Es muss ein Gemeinderatsbeschluss geben, dass keine Parkplätze in der Baumassnahme gebaut werden. Der Ortsbürgermeister soll sicherstellen, dass dieser Beschluss in die Planung umgesetzt wird.
d) Beleuchtung Kesselingerstrasse
Das "alte GR-Mitglied" Karl Heinz Hermes hatte nochmals erinnert, das es ein Farb und Lampenhonzept der Gemeinde gibtt. Dass soll natürlich Berücksichtigung finden.
Bitte an Heribert Seul: Kannst du das nochmals allen GR-Mitgliedern (vor allem den Neuen) aushändigen.
Man sollte überlegen, da hier wahrscheinlich sowieso neue Lampen gesetzt werden müssen, ob hier eine LED-Lösung favorisiert wird.
e) Tonnagebeschränkung der Brücke
Losgelöst, dass Busse und auch zumindest entladene LKWS noch zur der ortsansässigen LKW Werkstatt in Ahrbrück kommen müssen, darf diese Brücke nicht noch einmal für 40 Tonner freigegeben werden. Hier muss ein weiträumiges Umgehungskonzept her!
f) Verkehrsführung Sudetenstrasse
Bitte in Zusammenarbeit mit VG Altenahr, LBM Cochem und der polizei ein Konzept aufstellen und auch dann in der Bauphase sicherstellen, dass dsich der verkehr an die Auflagen hält!
g) Baumassnahmen in der Sudetenstrasse
Es darf nicht noch einmal zu einem Super-GAU wie 2006 kommen. Alle Stolpersteine sollten daher frühzeitig aus dem weg geräumt werden
Hier muss sichergestellt werden, dass die Baumassnahme u.a. des VG eigenen Feuerwehrhaus nicht den Verkehr lahmlegt. Hier muss eine genaue Taktung erreicht werden, die bei der Planung berücksichtigt werden sollte.
Auch andere Baumassnahmen in dem Streckenabschnitt sollten mit diesbezüglichen Auflagen versehen werden.
Bitte den Fraktionsantrag des Bürgervereins in der nächsten Gemeinderatsitzung (relevanten Teile in der Bauausschußsitzung) behandeln.
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