Gemeinde Ahrbrück - "doggystyle" (Hundesteuer)





In der letzen GR-Sitzung wurde eine neue "Hundesteuer-Satzung veröffentlicht.

Die Hundesteuer-Satzung ist keine Gebührensatzung. Hier wird nicht geklärt, was der erste, zweite etc.  Hund kostet, sondern legt die äußere Form der Berechnung fest. 

Als Gemeinde orientiert man sich an den Mustersatzungen des Gemeinde – und Städtebundes, damit man juristisch wasserdicht ist. Es empfiehlt sich daher, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dass man dieses Vorschlag auf lokaler Ebene in die „Gemeindesatzung“ umsetzt.


Die Änderung zur letzten Satzung, die übrigens über 10 Jahre Bestand hatte, sind folgende:

  • Man spricht nicht mehr von Kampfhunden, sondern von gefährlichen Hunden. Hierunter fallen nicht nur die bereits vorher genau definierten Rassen, sondern auch verhaltensauffällige Hunde (Hierunter könnte man ggf. auch gefährliche Yorkshire-Terrier subsumieren).
  • Die Hunde der Binnenschifffahrt sind raus (den Satz habe ich eh nie verstanden…).
  • Die gewerbsmäßige Hundezucht wird steuerlich entlastet.
  • Wir verpflichten die Hunde zum Tragen von Hundemarken, um die Kontrolle zu erleichtern.



Anmerkung:
Die Kosten, was ein Hund kostet, werden jährlich in den Haushaltsberatungen festgelegt und dann in den Haushalt der Gemeinde Ahrbrück eingestellt..

Und hier zum Inhalt







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