Gemeinde Ahrbrück - doggystyle II (Hundesteuer)
Im Nachgang zu dem ersten Blogeintrag
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sind Fragen hinsichtlich der Hundemarken und der Steuerbefreiung von Hundezüchtern aufgekommen.
Hundemarken
a) Wir müssen als Gemeinde noch entscheiden, wie sie aussehen müssen,
(Das taucht nicht als Beschluss im Protokoll auf!)
und
b) ob sie jährlich gelten sollen
Wenn das geklärt ist, passiert folgendes
a) VG Altenahr beschafft die Teile
b) VG Altenahr versendet an die Hundebesitzer
Der einzelne Hundebesitzer muss bei einem ordnungsgemäß angemeldeten Hund nichts tun.
Wichtig für die Steuerbefreiung von Hundezüchter
Voraussetzung
a) Anmeldung beim Finanzamt
b) Anmeldung als Gewerbe bei der VG (Herr Nietgen)
c) frühzeitig + jährlich : Antrag auf Steuerbefreiung stellen
Rückfragen werden bei der Verbandsgemeinde Altenahr durch Maren Maur beantwortet!
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